Neue Zweifel am Mietendeckel

Es brodelt wieder unterm Mietendeckel – das bayerische Verfassungsgericht entschied gestern in einem Verfahren über die Zulässigkeit eines Volksentscheids: Die Auffassung (die auch der Berliner Senat vertritt), dass Ländern hier eine Regelungskompetenz zusteht, vermochte „unter keinem Aspekt zu überzeugen“.