Koalition beschließt Vorgehen bei Enteignungen

wir beginnen mit einem großen, nächtlichen Erfolg für das landeseigene Unternehmen RGRmbH i.G. – zur Geisterstunde war das Gespenst des Koalitionismus gefasst: „Einigung im Umgang mit dem Volksentscheid“ verkündeten erleichtert die Emissäre der rot-grün-roten „Dachgruppe“, die in den Stunden davor zuweilen ordentlich wackelte. Die wesentlichen Punkte im Einzelnen (Auszüge):

+ Der Senat „respektiert das Ergebnis des Volksentscheides“ zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen „und wird verantwortungsvoll damit umgehen“.

+ Eine „Expertenkommission“ soll „Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens“ prüfen.

+ Die Besetzung der Expertenkommission erfolgt unter Beteiligung der Initiative des Volksbegehrens.

+ Innerhalb eines Jahres erarbeitet die Kommission eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an den Senat, der dann eine Entscheidung trifft.

Diese Punkte standen auch schon im Sondierungspapier und waren weitgehend unstrittig.