Koalition beschließt Vorgehen bei Enteignungen
wir beginnen mit einem großen, nächtlichen Erfolg für das landeseigene Unternehmen RGRmbH i.G. – zur Geisterstunde war das Gespenst des Koalitionismus gefasst: „Einigung im Umgang mit dem Volksentscheid“ verkündeten erleichtert die Emissäre der rot-grün-roten „Dachgruppe“, die in den Stunden davor zuweilen ordentlich wackelte. Die wesentlichen Punkte im Einzelnen (Auszüge):
+ Der Senat „respektiert das Ergebnis des Volksentscheides“ zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen „und wird verantwortungsvoll damit umgehen“.
+ Eine „Expertenkommission“ soll „Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens“ prüfen.
+ Die Besetzung der Expertenkommission erfolgt unter Beteiligung der Initiative des Volksbegehrens.
+ Innerhalb eines Jahres erarbeitet die Kommission eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an den Senat, der dann eine Entscheidung trifft.
Diese Punkte standen auch schon im Sondierungspapier und waren weitgehend unstrittig. Als es aber um die Verbindlichkeit und das Ziel der Expertengruppe ging, stand das Gespräch tatsächlich auf der Kippe. Grüne und Linke beharrten darauf, nicht nur das „ob“ einer Vergesellschaftung zu prüfen, sondern vor allem das „wie“. Die SPD mauerte.
Aber dann waren in einer Verhandlungspause Klaus Lederer und Raed Salehs Vertrauter Torsten Schneider im freundlichen Plausch miteinander zu sehen, und Katrin Schmidberger von den Grünen analysiert gelöst: „Ach, das sieht schon wieder besser aus.“
Als kurz vor Mitternacht Franziska Giffey mit einem Strauß Blumen in der Hand Bettina Jarasch, die gestern Geburtstag hatte, das „Du“ anbot, war die Sache schließlich geritzt – und die künftige Koalition „geeint“. Die restlichen Punkte:
+ In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission.
+ Die Kommission benennt und bewertet in einem ersten Schritt rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung.
+ In einem zweiten Schritt werden wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt und Empfehlungen an den Senat erarbeitet.
+ Der Senat gewichtet und bewertet anschließend mögliche verfassungskonforme Wege einer Vergesellschaftung.
+ Bis zum Jahr 2023 legen die zuständigen Senatsverwaltungen auf Basis der Empfehlungen Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor.
+ Danach trifft der Senat eine abschließende Entscheidung.
Und das bedeutet: Alles ist drin – auch die Enteignung.