Nach Klage von Berliner Medizinstudentin: Bald mehr Bafög für Studierende?

Wie soll man sich auf die Uni konzentrieren, wenn die Studienförderung nicht mal die Miete abdeckt? Bei erfolgreichem Verfahren, könnte das gesamte Bafög-System überholt werden. Von Robert Ide und Katharina Kalinke

Nach Klage von Berliner Medizinstudentin: Bald mehr Bafög für Studierende?
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez

Wie sollen Studierende eigentlich zum Studieren kommen, wenn die Monatsmieten selbst für kleinste Mikroapartments oder WG-Zimmer die Studienförderung auffressen? Eine Berliner Medizinstudentin hat gegen diese Zustände geklagt und gerade beim Verwaltungsgericht einen Gang vors Bundesverfassungsgericht erstritten. Die 29-Jährige, die 2016 in Berlin ein Medizinstudium begann, bekam im Jahr 2021 nur einen Grundbedarf von 427 Euro zuerkannt – das war sogar geringer als die damalige Regelbedarfsstufe bei Hartz IV; auch ihr Unterkunftsbedarf war zu niedrig angesetzt. Das Verwaltungsgericht sieht hier schwere methodische Fehler, weil etwa Mieten im gesamten Bundesgebiet zum Maßstab genommen werden und nicht die im überteuerten Berlin.

„Solche Verfahren auf Verfassungswidrigkeit dauern lange“, erzählt Rechtsanwalt Joachim Schaller aus Hamburg, der die Berliner Medizinstudentin vertritt, am Checkpoint-Telefon. „Ob meine Mandanten von einer Klage individuell profitieren, kann ich diesen nicht verbindlich zusagen.“ Am Ende des langen Verfahrens könnte es aber passieren, dass das gesamte Bafög-System neu geregelt werden muss. Für mögliche nachträgliche Entschädigungen empfiehlt die Gewerkschaft GEW allen Studierenden, schon jetzt Widerspruch gegen ihren letzten Bafög-Bewilligungsbescheid einzulegen (Muster hier). Man hat im Studium ja auch sonst kaum etwas zu tun.