Beleidigungen gegen Chebli: Hetze vs. Meinungsfreiheit

Wie unfassbar schwer der Umgang mit Hass im Netz ist, zeigt folgende Meldung: In einem Land, in dem man „nichts mehr sagen darf“, sind die Äußerungen „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ gesetzlich erlaubt. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Donnerstag einen 46-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung gegen die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) freigesprochen.