Beleidigungen gegen Chebli: Hetze vs. Meinungsfreiheit

Wie unfassbar schwer der Umgang mit Hass im Netz ist, zeigt folgende Meldung: In einem Land, in dem man „nichts mehr sagen darf“, sind die Äußerungen „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ gesetzlich erlaubt. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Donnerstag einen 46-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung gegen die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) freigesprochen. Die im Netz getätigten Äußerungen seien „noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar“. Für Chebli eine „bittere Nachricht für alle, die von Hass und Hetze betroffen sind, die von Rassisten beleidigt, bedroht und angegriffen werden“. Sie will Rechtsmittel einlegen – und sich vor allem nicht einschüchtern lassen. „Wir dürfen jetzt nicht kapitulieren, nicht in Ohnmacht verfallen.“ Wir dürfen den digitalen Raum nicht den Hassern überlassen.