Behörden-Pingpong statt Müllabfuhr: Wie das Berliner Ordnungsamt mit seiner App Probleme „erledigt“

Müll und andere Ärgernisse kann man dem Ordnungsamt per App melden. Schnell lautet der Status „erledigt“. Doch die amtliche Dehnbarkeit des Begriffs ist enorm. Von Nina Breher

Behörden-Pingpong statt Müllabfuhr: Wie das Berliner Ordnungsamt mit seiner App Probleme „erledigt“
„Erledigt“ ist beim Berliner Ordnungsamt ein äußerst dehnbarer Begriff. Foto: Imago/Sabine Gudath

„Erledigt“ fühlen sich einige, die versuchen, das Ordnungsamt per App auf Müll und Co. aufmerksam zu machen. Wer, wie etwa Leser Felix G., einen Müllhaufen auf öffentlichem Straßenland meldet, erhält kurze Zeit später die erfreuliche Nachricht: „Status: Erledigt“, freundliche Grüße vom Ordnungsamt inklusive. Hat nur einen Haken: Der Müllhaufen liegt noch da. Denn „erledigt“ heißt in der Sprache der Ordnungsamt-App keinesfalls, dass das Ordnungsamt den Missstand beseitigt hat – wo denken Sie hin!

Checkpoint-Leser*innen wissen das seit mindestens vier Jahren (siehe z. B. CP vom 26.6.18, 29.7.19, 9.7.20, 8.12.21, 26.9.22). Für andere hier nochmal das Kleingedruckte: „Bei der Statusmeldung ‚erledigt‘ kann es zu nachvollziehbaren Irritationen hinsichtlich des tatsächlichen Bearbeitungsstandes kommen.“ Denn „erledigt“ kann einfach heißen, dass das Ordnungsamt die Beschwerde an ein anderes Amt weitergeleitet hat. Sie wissen schon: Zuständigkeiten und so. Eines seiner „neuen Lieblingswörter“ sei „erledigt“ seitdem, schreibt Felix G. Team Checkpoint fragt: Wann „erledigt“ das Ordnungsamt den Missstand, dass die Bearbeitungs-Meldungen nicht verständlich sind?