Berliner Senat zwingt Honorarkräfte an Musikschulen zu Verzicht auf Festanstellung
Musiklehrer in der Hauptstadt sollen „freiwillig“ und schriftlich erklären, keine Festanstellung zu wollen – sonst bekämen sie keine Aufträge mehr. Der Landesmusikrat bestätigt die neue Praxis auf Checkpoint-Anfrage. Von Lorenz Maroldt und Jessica Gummersbach.
An den Berliner Musikschulen sind nicht nur die Instrumente verstimmt (gelegentlich), sondern auch die Honorarlehrkräfte – und zwar fortissimo: Sie sollen schriftlich erklären, „freiwillig“ auf eine Festanstellung zu verzichten, sonst bekämen sie keine Aufträge mehr (entsprechende Fälle wurden dem Checkpoint bekannt). Dahinter steckt ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 zur Sozialversicherungspflicht an Musikschulen – diese Kosten möchte sich der Senat ersparen.
Der Landesmusikrat bestätigte auf Checkpoint-Anfrage die neue Praxis.