„Seit wann leben Sie in Berlin bzw. in Deutschland?“ – Hausverwaltung stellt unzulässige Fragen
Unsere Recherche dokumentiert, wie sich Wohnungs-Interessenten unangemessene Fragen gefallen lassen mussten – unter dem Deckmantel des Mieterschutzes.
Bevor Interessierte zur Wohnungsbesichtigung in die Oranienstraße eingeladen werden, hätte die Hausverwaltung Tevak GmbH da ein paar Fragen. Zum Beispiel: Warum eine neue Wohnung? Seit wann leben Sie in Berlin bzw. in Deutschland? Wo wohnen Sie jetzt bzw. wo haben Sie gewohnt? Auf die schriftliche Checkpoint-Anfrage (nach einem ersten Telefonat) zu den Beweggründen heißt es: Da die Beschreibungen der Arbeitsabläufe „nicht zutreffen, nehmen wir an, dass hier ein Missverständnis vorliegt“. Die Aussagen des Geschäftsführers R. Akar (Ein Grund für das Interesse an der Herkunft der Bewerber sei, dass die Mieter geschützt werden sollen, „nachdem viele kriminelle Leute nach Deutschland“ gekommen sind) entsprechen nicht „unserer Haltung oder Arbeitsweise. Wir können uns nicht vorstellen, dass die von Ihnen zitierten Aussagen so getroffen wurden“. Wäre ja noch schöner.
Kollegin Maria Kotsev hat sich nicht abwimmeln lassen: Fake-Wohnungsanfrage raus, Fragebogen nochmal bekommen, nochmal bei der Hausverwaltung nachgefragt, nochmal auf die alte Antwort verwiesen worden. Dann eben mal nachgefragt bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk: „Abgefragt werden dürfen lediglich solche Daten, die zum jeweiligen Zeitpunkt für Vermieter tatsächlich erforderlich sind.“ Und: „Nicht umfasst sind jedoch Fragen nach bspw. dem Familienstand, dem Grund des Wohnungswechsels oder dem Zeitraum des Aufenthalts an einem bestimmten Ort“. Deutsche Wohnen, Vonovia und Black Label halten sich übrigens daran. Das Tevak-Inserat ist mittlerweile deaktiviert.