„Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken“: Berliner Polizist:innen müssen Urlaubsländer melden
Wer als Berliner Polizist:in in bestimmte Länder privat reisen möchte, muss dies zukünftig der Behörde mitteilen. Jedoch sind nicht alle Beamt:innen von dieser Anweisung betroffen. Von Margarethe Gallersdörfer und Alexander Fröhlich
Foto: Günter Wicker/Berliner Flughäfen
Urlaub anmelden, das kennt man. Doch seit diesem Monat müssen ausgewählte Berliner Polizist:innen ihrer Behördenleitung auch noch verraten, wohin sie fliegen – sofern es sich um „Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken“ handelt, wie zum Beispiel Kuba, Georgien oder Vietnam. In einer internen Mail, die dem Checkpoint vorliegt, weist das Justiziariat die Beamt:innen auf eine neue Dienstanweisung vom 1.