„Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken“: Berliner Polizist:innen müssen Urlaubsländer melden

Wer als Berliner Polizist:in in bestimmte Länder privat reisen möchte, muss dies zukünftig der Behörde mitteilen. Jedoch sind nicht alle Beamt:innen von dieser Anweisung betroffen. Von Margarethe Gallersdörfer und Alexander Fröhlich

„Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken“: Berliner Polizist:innen müssen Urlaubsländer melden
Foto: Günter Wicker/Berliner Flughäfen

Urlaub anmelden, das kennt man. Doch seit diesem Monat müssen ausgewählte Berliner Polizist:innen ihrer Behördenleitung auch noch verraten, wohin sie fliegen – sofern es sich um „Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken“ handelt, wie zum Beispiel Kuba, Georgien oder Vietnam. In einer internen Mail, die dem Checkpoint vorliegt, weist das Justiziariat die Beamt:innen auf eine neue Dienstanweisung vom 1. Mai hin. Demnach müssen nicht nur beim Verfassungsschutz, sondern auch bei der Polizei alle ihre privaten Reisepläne vorlegen, die „Zugang zu oder Umgang mit Verschlusssachen der Verschlusssachengrade ,GEHEIM‘ und ,STRENG GEHEIM‘ haben“. Und: „Diese Regelung gilt auch noch drei Jahre nach Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit.“

Dann doch lieber Mallotze, wa? Nicht, dass das Justiziariat noch versucht, Restauranttipps loszuwerden! Aber im Ernst: Die Mail zeigt, als wie angespannt die Weltlage in den Sicherheitsbehörden empfunden wird. „Bislang galten diese Vorgaben nur für einen kleinen Personenkreis“, erklärt das Justiziariat darin – der dürfte nun um ein paar Hundert erweitert worden sein. Eine Liste der aktuell 26 Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken finden Sie übrigens hier.