Was passiert bei Quarantäne am Wahltag?
Am 26. September steht Berlins Super-Wahlsonntag an – aber was tun, wenn man genau dann wegen Corona zu Hause bleiben muss? Der Checkpoint hilft weiter. Von Thomas Lippold und Anke Myrrhe
Apropos Quarantäne: Was passiert eigentlich, wenn die am Wahltag plötzlich angeordnet wird (für die Eltern, nicht die Kinder)? Hier zumindest weiß Geert Baasen, Leiter der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin, Beruhigung zu verbreiten. „Nach § 27 Absatz 4 der Bundeswahlordnung kann am Wahltag noch bis 15 Uhr ein Wahlschein beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, für die am Wahltag coronabedingt Quarantäne bzw. Isolation angeordnet wurde.“ Eine bevollmächtigte Person könne dann die Briefwahlunterlagen im Wahllokal abholen und „unter Einhaltung der Coronaschutzmaßnahmen nach erfolgter Wahl wieder zurückzubringen“. Wir nennen es: Wahlzettel-Lieferando. Wenn die Quarantäne telefonisch angeordnet wurde, reicht es übrigens, „dass die antragstellende Person diese glaubhaft macht“, ohne Nachweis. In den kommenden vier Wochen gilt (wie eigentlich immer): Lassen Sie ihren Personalausweis nicht unbeaufsichtigt.