Die Qual der Berliner Wahlurnen
Marcel (Frage-)Luthe (MdA, fraktionslos) sorgt sich derweil um die Wahlurnen. „Über jeweils wie viele Wahlurnen welches Herstellers in welcher Version verfügt das Land Berlin?“, wollte er vom Senat wissen. Die Antwort: Geeignete Wahlurnen sollen nach § 51 Absatz 2 der Bundeswahlordnung „eine innere Höhe von 90 cm und einen Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden von mindestens 35 cm aufweisen, der Deckel muss einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm sein darf, und die Wahlurne muss verschließbar sein.