Präsenzangebot im Unternehmen

Um am Präsenzangebot im Unternehmen teilnehmen zu können, bedarf es auch in Berlin übrigens nach wie vor keiner verpflichtenden Gruppentestung vor Ort: „Private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, einschließlich der Justiz, sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre Arbeit mindestens zum Teil an ihrem Arbeitsplatz in Präsenz verrichten, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren.