„1x Bumm vs. 100x Peng“: Warum ein Bezirk kein extra Böllerverbot erlässt
Fast ganz Berlin schränkt Knallfeuerwerk vor Silvester ein – nur Mitte nicht. Der Bezirk sieht weder Personal noch Anlass für neue Regeln und hält die Vorgaben für praktisch nicht durchsetzbar. Von Stefan Jacobs.
Nach Weihnachten kommt bekanntlich der Jahreswechsel – und wie vom Senat empfohlen, haben fast alle Bezirke eine Allgemeinverfügung erlassen, die „das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung“ nur zwischen 18 Uhr am Silvesterabend und 7 Uhr am Neujahrsmorgen erlaubt. Nur Mitte nicht. Auf Checkpoint-Anfrage liefert das Bezirksamt eine deutliche Begründung: „Die Sinnhaftigkeit einer Allgemeinverfügung mit dem Ergebnis nicht kontroll- und ahndungsfähiger Ordnungswidrigkeiten bei begrenzten Personalressourcen für Fälle, die im Bezirk in den letzten zehn Jahren einmal vorgekommen sind, wird nicht gesehen.“
Abgesehen von dem einen erwähnten Fall seien die bisherigen Verstöße an den Tagen vor Silvester passiert, an denen die Knallerei ohnehin verboten ist.