„1x Bumm vs. 100x Peng“: Warum ein Bezirk kein extra Böllerverbot erlässt

Fast ganz Berlin schränkt Knallfeuerwerk vor Silvester ein – nur Mitte nicht. Der Bezirk sieht weder Personal noch Anlass für neue Regeln und hält die Vorgaben für praktisch nicht durchsetzbar. Von Stefan Jacobs.

„1x Bumm vs. 100x Peng“: Warum ein Bezirk kein extra Böllerverbot erlässt
Credit: dpa / Soeren Stache

Nach Weihnachten kommt bekanntlich der Jahreswechsel – und wie vom Senat empfohlen, haben fast alle Bezirke eine Allgemeinverfügung erlassen, die „das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung“ nur zwischen 18 Uhr am Silvesterabend und 7 Uhr am Neujahrsmorgen erlaubt. Nur Mitte nicht. Auf Checkpoint-Anfrage liefert das Bezirksamt eine deutliche Begründung: „Die Sinnhaftigkeit einer Allgemeinverfügung mit dem Ergebnis nicht kontroll- und ahndungsfähiger Ordnungswidrigkeiten bei begrenzten Personalressourcen für Fälle, die im Bezirk in den letzten zehn Jahren einmal vorgekommen sind, wird nicht gesehen.“

Abgesehen von dem einen erwähnten Fall seien die bisherigen Verstöße an den Tagen vor Silvester passiert, an denen die Knallerei ohnehin verboten ist. Außerdem scheine die Beschränkung auf Pyros „mit ausschließlicher Knallwirkung“ sinnlos: Diese Böller seien absolute Nischenprodukte, die Täter müssten auf frischer Tat erwischt werden (Böller dabeihaben ist nicht verboten). Das Ordnungsamt müsste nachweisen, dass es sich um einen Knall-Only-Böller handelte. Allerdings sei der Außendienst am Silvestertag gar nicht im Einsatz. Und zu guter Letzt sei „eine höhere gesundheitliche Gefährdung durch Geräuschbildung gegenüber Batteriefeuerwerk (1x Bumm vs. 100x Peng) nicht nachvollziehbar begründbar“. Klingt, als könnten wir das Thema im Ordner „Rohrkrepierer“ abheften.