Justizverwaltung in der Verantwortung: Amtsgericht Neukölln leistet den Offenbarungseid

In einer Verfügung zu einer Räumungsklage rechnet das Amtsgericht Neukölln mit dem Senat ab: Zum späten Termin der Verhandlung habe die Justizverwaltung maßgeblich beigetragen. Von Lorenz Maroldt und Margarethe Gallersdörfer.

Justizverwaltung in der Verantwortung: Amtsgericht Neukölln leistet den Offenbarungseid
Foto: dpa / Volker Hartmann

Eine Verfügung des Amtsgerichts Neukölln zu einer Räumungsklage gerät zu einer Abrechnung mit dem Senat – in einer beglaubigten Abschrift an die Prozessparteien, die dem Checkpoint vorliegt, begründet das Gericht die späte Termininierung der Verhandlung (6.8.26) u.a. mit „übermäßigem und massivem Personalmangel, der nicht durch nachlassende Eingangszahlen zu begründen ist“. Und weiter: „Abhilfe wurde trotz zahlreicher Appelle der Gerichtsleitung in den letzten Jahren nicht gewährt.“ Diese Umstände hätten dazu geführt, „dass sich die Terminstände massiv verlängert haben.“ Eine Beschleunigung sei aus tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich. Ausdrücklich als Verantwortliche genannt wird die Justizverwaltung. Fazit: Wer in Berlin Recht bekommen will, muss sich langes Warten leisten können.