Amtsgericht: Mietbremse wegen Senatsschlamperei nichtig
Nächste juristische Wohnungsschlappe für den Senat: Nachdem schon der Mietendeckel (BVerfG) und die Vorkaufspraxis (BVerwG) kassiert wurden, stellt jetzt ein Urteil des Amtsgerichts Neukölln eine unfassbare Schlamperei fest: Weil der Senat es 2015 versäumte, die Begründung der Berliner Verordnung zur Mietpreisbremse des Bundes ordentlich zu veröffentlichen, halten die Richter sie für nichtig – mit gravierenden Folgen für Mieter. Unser Kollege Hannes Heine hat die ganze Geschichte für Sie hier recherchiert.