Ab morgen gilt der Corona-„Basisschutz“
Unser Corona-Wörterbuch bekommt einen neuen Eintrag: „Basisschutz“ (m). Der „Basisschutz“ gilt von morgen an (1. April, kein Scherz) und ersetzt die „Eindämmungsmaßnahmen“. Der Duden vermeldet zum Thema „Basisschutz“: „Leider gibt es für Ihre Suchanfrage im Wörterbuch keine Treffer.“ Wikipedia schreibt: „Der Basisschutz bewirkt in der Elektrotechnik den Schutz gegen einen elektrischen Schlag.“ Marco Buschmann („Basisschutz“-Propagandist und Innenminister, FDP) bietet als Synonym „Liebe zur Freiheit“ an – auch Viren sollen endlich die Möglichkeit erhalten, „sich ungehindert zu bewegen“.
In der Praxis sieht das dann so aus: Auf dem Weg in die Kneipe oder zum Club muss auch im leeren Bus noch Maske getragen werden („Basisschutz“), in den jetzt auch „3G“-nachweislosen Aerosolschwitzbuden nicht („Freiheit“). Das und alles weitere bestimmt die Neufassung des bundesweit gültigen Infektionsschutzgesetzes, das damit im Zeichen der Ampel erstmals seinem Namen gerecht wird (schützt Infektionen). Wenn der Senat seinem offiziellen Motto gemäß davon abweichen wollte („Berlin bleibt anders“), müsste er die Stadt zum „Hotspot“ erklären – aber dafür sind wir wohl zu cool (die Grünen wollen es trotzdem versuchen).
Übrigens (I): Wegen der durch die Decke schießenden Corona-Zahlen tagt der Bildungsausschuss morgen digital. In den Schulen fallen nach der Wiedereinführung der Präsenzpflicht dagegen die Masken. Und nein, verstehen können müssen Sie das alles nicht.
Übrigens (II): Amts-, Land- und Verwaltungsgericht genehmigen sich eine Ausnahme der nach Angaben des Senats aus rechtlichen Gründen ausnahmslos durchzusetzenden Rückkehr zu dem, was die FDP Freiheit nennt: Mit Hinweis auf das Hausrecht und die „sehr angespannte Infektionslage“ bleibt’s in Moabit bei der Maskenpflicht.