Land Berlin sichert Mieter:innen Hilfchen zu

Schadensbegrenzung, die: Das Land Berlin will mit einer „Sicher-Wohnen-Hilfe“Mieter:innen unterstützen, die wegen des gescheiterten Deckels in finanzielle Not geraten. Eine entsprechende „Tischvorlage“ für „Härtefälle“ hat der Senat am Dienstag beschlossen. Schätzungen zufolge könnten von den rund 365.000 Berliner:innen, die einen zeitweiligen Anspruch auf Mietsenkung hatten, 40.000 Haushalte Anspruch auf die Gelder haben – wenn sie die vielen Wenns erfüllen: Das Gehalt muss niedrig genug sein (Wohnberechtigungsscheinniveau). Andere staatlichen Leistungen, wie Wohngeld oder Hartz IV, dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Zusätzlich muss eidesstattlich erklärt werden, dass eine wirtschaftliche Notlage vorhanden und der Vermieter nicht bereit ist, auf eine Nachzahlung zu verzichten oder sie zu stunden. Trifft all das zu, sind „Liquiditätsüberbrückungen“ – sprich Darlehen – möglich. Nur in ganz harten Härtefällen sollen sie in Zuschüsse umgewandelt werden. So weit, so Angebötchen. Kollege Alexander Fröhlich kommentiert treffenderweise: „Rot-Rot-Grün versprach den Mietenhimmel auf Erden und bietet nach harter Landung nur ein Placebo zur Heilung der Wunden.“ Kollege Ralf Schönball hat hier zusammengefasst, was Mieter:innen jetzt wissen müssen (T+).