Berliner Senat erleichtert Zugang zur Kinder-Notbetreuung
Kinder konnten bisher nur zur Notbetreuung, wenn beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Zukünftig reicht für bestimmte Berufsgruppen ein Elternteil. Von Lorenz Maroldt, Sophie Krause
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Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat die Notbetreuung neu geregelt – bisher werden nur ca. 6 % der Kinder von Eltern mit „systemrelevanten Berufen“ beaufsichtigt, bis zu 15 % wären möglich. Anspruch auf eine Notbetreuung besteht in den Kitas und Schulen der Grundstufe 1 bis 6. Bisher konnten das jedoch nur solche Familien nutzen, in denen beide Elternteile in entsprechenden Berufsgruppen arbeiteten.
Jetzt hat der Senat an dieser Stelle nachgebessert.