Berliner Senat erleichtert Zugang zur Kinder-Notbetreuung

Kinder konnten bisher nur zur Notbetreuung, wenn beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Zukünftig reicht für bestimmte Berufsgruppen ein Elternteil. Von Lorenz Maroldt, Sophie Krause

Berliner Senat erleichtert Zugang zur Kinder-Notbetreuung
Foto: Britta Pedersen/dpa

Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat die Notbetreuung neu geregelt – bisher werden nur ca. 6 % der Kinder von Eltern mit „systemrelevanten Berufen“ beaufsichtigt, bis zu 15 % wären möglich. Anspruch auf eine Notbetreuung besteht in den Kitas und Schulen der Grundstufe 1 bis 6. Bisher konnten das jedoch nur solche Familien nutzen, in denen beide Elternteile in entsprechenden Berufsgruppen arbeiteten.

Jetzt hat der Senat an dieser Stelle nachgebessert. Wie die Bildungsverwaltung am Sonnabend mitteilte, "wird die strikte Regelung, dass beide Elternteile in den festgelegten Berufsgruppen arbeiten müssen, für einige dieser definierten Berufsgruppen aufgehoben" - dann reicht es, wenn ein Elternteil einen entsprechenden Beruf hat.

Für diese Berufsgruppen gilt die "Ein-Elternregelung" künftig: Pflege, Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Behindertenhilfe, Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte) sowie den Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken).

Damit machte sich der Senat in einer telefonischen Konferenz eine von Scheeres eingereichte Vorlage zu eigen. "Die Situation ist derzeit für viele Eltern zweifellos sehr schwierig", teilte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) mit. "Mit der veränderten Notbetreuungs-Regelung für Eltern wollen wir gezielt jene derzeit lebenswichtigen Bereiche im Gesundheitssektor und anderswo unterstützen, die aktuell einen besonders großen Personalbedarf haben." Eine entsprechende Änderungsverordnung zum Erlass werde für die nächste Senatssitzung vorbereitet, hieß es aus der Bildungsverwaltung.