Seltene und erfolglose Verfahren: In Berlin wird kaum gegen Tempo-30-Zonen geklagt

Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen den Verkehr sicherer machen. Dagegen regt sich schnell Widerstand. Doch vor den Gerichten landet der Protest kaum – Erfolg hat er ohnehin nicht. Von Stefan Jacobs.

Seltene und erfolglose Verfahren: In Berlin wird kaum gegen Tempo-30-Zonen geklagt
Foto: Imago/Steinach

Nachdem der Checkpoint die Verkehrsverwaltung gefragt hatte, wie die Bekenntnisse von CDU-Senatorin Manja Schreiner zu Verkehrssicherheit als „höchster Priorität“ zur Ankündigung passen, die Hürden für Tempo 30 auf Hauptstraßen weiter zu erhöhen (CP vom 26.6.), schickte die Pressestelle eine lange Erläuterung zur StVO. Darin heißt es u.a., für Tempolimits sei „grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen“. Aber auch: „Für Anordnungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bestehen in Berlin keine Einschränkungen.

Nun erhöht sich die Verkehrssicherheit durch Tempo 30 zwangsläufig – nicht aus parteipolitischen, sondern aus physikalischen Gründen (50 statt 30 km/h = 2,8-facher Bremsweg bzw.