Kein Zutritt mehr für „Mickey Mouse“
Wer in die Kontaktliste einen falschen Namen einträgt, riskiert in Berlin bald bis zu 500 Euro Bußgeld. Doch wie soll das funktionieren? Der Checkpoint-Kommentar von Julius Betschka
Der Senat will es genau wissen: Ab kommendem Samstag kann’s teuer werden, wenn Sie abends noch einen Wein trinken oder Nudeln essen gehen und in der Kontaktliste „Mickey Mouse“ eintragen. Der Senat verpflichtet künftig nämlich auch die Gäste von Restaurants und Bars (drinnen wie draußen) „vollständige und wahrheitsgemäße“ Angaben zu machen, sonst droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro. Seit Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) den Senatsbeschluss am Dienstag vorstellte und mit dem wunderbaren „Mickey Mouse“-Beispiel illustrierte, wollten wir wissen: Wie soll das funktionieren? Wer prüft, ob Gäste die richtigen Angaben machen? Gibt es Ausweiskontrollen durch die Besitzer oder dürfen Ordnungsamtsmitarbeiter mit Kontaktlisten durch Läden gehen und abstreichen? Warum sollten sich die Gäste im Infektionsfall im Nachhinein melden, wenn sie ein Bußgeld zu fürchten haben? Aus der Gesundheitsverwaltung heißt es seit Dienstag, die Senatorin hätte alles zu diesem Thema gesagt. Leider hatte Kalayci aber nur erklärt, dass Gastronomen verpflichtet seien, den Zutritt zu verwehren, wenn Gäste falsche oder gar keine Angaben machten. Unser einziger brauchbarer Tipp lautet deshalb: Wenn sich Ihnen eine „Mickey Mouse“ ohne große Ohren, rote Hose und gelbe Schuhe vorstellt, werfen Sie den Clown (m/w/d) besser raus.
An die Gastronominnen und Gastronomen unter Ihnen und alle Mickey Mäuse: Wie handhaben Sie das? Schreiben Sie an checkpoint@tagesspiegel.de.