Reiseveranstalter im Zahlungsverzug

In Malle werden die Doofen nicht alle. Mit dieser Abwandlung eines DDR-Schimpfspruchs (bezogen auf eine Stadt nordöstlich von Malle) tröstet sich wohl mancher über die Pauschalreisenden hinweg, die mitten in der Pandemie durch die Welt jetten, während man selbst seit Monaten nicht mal den eigenen Kiez verlassen hat. Andere wiederum haben aus Sorge um die Gesundheit ihre Reisen im vergangenen Sommer abgesagt, warten aber noch heute auf ihre Rückerstattung.

Ein Checkpoint-Leser (seine Buchungsnummer ist der Redaktion bekannt) versucht sein Geld – bisher vergeblich – beim Anbieter „For You Travel“ zurückzubekommen: „Wir haben alles probiert, die melden sich nicht. Es geht niemand ans Telefon und auf E-Mails wird nicht reagiert.“ Ein Erlebnis, das sich mit vielen vernichtenden Online-Bewertungen für den Anbieter deckt. Der antwortet auf Nachfrage: „Uns ist ein solcher Fall nicht bekannt. Wenn Sie uns hierzu weitere Informationen zukommen lassen, prüfen wir dies gerne.“ Da hätte man aber vermutlich eine Menge zu tun.

Anwältin Nicole Mutschke von der Düsseldorfer Kanzlei Mutschke sieht jedenfalls keinen Einzelfall. Sie berichtet dem Checkpoint: „Wir bearbeiten gerade 350 bis 400 Fälle, und es ist im Grunde immer die gleiche Problematik: Die Reisen wurden coronabedingt abgesagt, innerhalb von 14 Tagen muss eine Rückerstattung erfolgen. Bei ‚For You Travel‘ passierte das aber in keinem dieser Fälle. Dann ist es so, dass wir ‚For You Travel‘ kontaktieren, und es passiert immer noch nix. Und dann sind wir im Klageverfahren.“ Dieses gehe dann stets für die Nicht-Reisenden aus, allerdings erst nach Monaten. Das kann einen schon mal statt unter auf eine Palme bringen.