Duftfälschungen als „Gefahrengut“: Berliner Polizei lässt Parfüm verbrennen
Zwei gefälschte Markenparfüms von Tom Ford und Dior muss die Berliner Polizei laut Amtsblatt aus Sicherheitsgründen vernichten. Die Düfte landen demnächst in der Müllverbrennung. Von Lorenz Maroldt.
Sollten Sie demnächst in Berlin seltsame Düfte wahrnehmen, könnte es an den Folgen einer Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 35, Seite 2285 liegen. Darin teilt die Polizei einem Herrn Ghenadie S. jedenfalls mit, dass einige der bei ihm beschlagnahmte Gegenstände „vernichtet“ werden sollen, und zwar „zur Gefahrenabwehr“ – es handelt sich um jeweils „ein gefälschtes Parfüm der Marke Tom Ford und ein gefälschtes Parfüm der Marke Dior.“ Bevor wir uns der Frage zuwenden, ob nicht schon aus olfaktorischen Gründen der Gefahrenabwehr jegliche Parfüms der Marken Tom Ford und Dior grundsätzlich beschlagnahmt und vernichtet werden sollten, hier erstmal ein Servicehinweis: Abfalltechnisch gehören Parfüms, egal ob echt oder gefälscht, zur Gattung Sondermüll – und der wird verbrannt.