Verstoß gegen Datenschutzverordnung? Rechtliche Zweifel am Berliner „Dialogprozess Tempelhofer Feld“

Auf einem Online-Formular sollten 20.000 Berliner:innen ihre persönlichen Daten angeben. Die Versicherung für die Nicht-Weitergabe an Dritte scheint aber nicht zuverlässig zu sein. Von Lorenz Maroldt

Verstoß gegen Datenschutzverordnung? Rechtliche Zweifel am Berliner „Dialogprozess Tempelhofer Feld“
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Rechtliche Zweifel am „Dialogprozess Tempelhofer Feld“ zur Randbebauung auf dem früheren Flughafen wurden nach Checkpoint-Informationen bei der Berliner Datenschutzbeauftragten registriert. 20.000 zufällig ausgewählte Berlinerinnen und Berliner mussten für eine Beteiligung auf einem digitalen Formular persönliche Daten wie Bildungsstatus, Herkunft, Mailadresse und Telefonnummer eintragen.