House of Reinickendorf, Staffel II

Dass es bei der SPD auch nicht besser zugeht, können Sie jetzt tröstlich oder traurig finden: Jedenfalls startet da gerade die zweite Staffel House of Reinickendorf – mit einigen starken Szenen in der Klosterstraße 47, Mitte, Innenverwaltung. Hier versucht die Lieblings-SPD-Senatorin des Regierenden Bürgermeisters, „die liebe Iris“ Spranger, offenbar eine ihr gar nicht liebe Staatssekretärin loszuwerden – und gerät dabei selbst ins Zentrum der Vorwürfe.

Sport-Staatssekretärin Nicola Böcker-Giannini soll sich im Streit mit Spranger nach CP-Informationen darauf berufen haben, „auf dem Ticket von Giffey und Saleh“ in der Behörde zu sein, was offenbar nicht half: Ein „klärendes Gespräch“ endete am Freitag damit, dass Spranger Böcker-Giannini die Amtsgeschäfte untersagte und Hausverbot erteilte.

Und weil in der SPD ja bekanntlich jeder jeden kennt, ist es sicher nur Zufall, dass Böcker-Giannini im Kreisvorstand Reinickendorf gemeinsam mit dem Vorsitzenden Jörg Stroedter sitzt, besser bekannt als Ehemann der Innensenatorin. Der sich dem Vernehmen nach häufig und gerne in der Klosterstraße aufhält, aber so gar nicht mit Böcker-Giannini kann. Fehlt nur noch, dass sein Stellvertreter Torsten Einstmann neuer Staatssekretär wird …

Fun Fact zum Schluss der heutigen Folge: In der Innenverwaltung beginnt heute Torsten Hofer, der es bei der Wiederholungswahl im Februar nicht wieder ins Parlament geschafft hatte. Woher Sie den nun wieder kennen? Na, von den Eichhörnchen! (Beweise hier und hier). Hofer musste untergebracht werden (wegen der verlorenen Wahl, nicht wegen der Eichhörnchen), heißt es aus der Partei. Hofers Arbeitsgebiet: Grundsatzabteilung. Sieht so aus, als hätte die SPD da ganz grundsätzlich mal etwas aufzuarbeiten.

Übrigens: Auch Böcker-Giannini landet weich, dafür, dass sie nicht mal zwei Jahre im Dienst als politische Beamte war. Zumindest finanziell: Ihr steht ein Übergangsgeld von 71,75 Prozent ihrer jetzigen Bezüge zu, Mathe mit dem Checkpoint: 7755,80 Euro pro Monat – und das für mindestens sechs Monate und bis zu drei Jahre. Fortsetzung folgt.