Einzelne Jahrgangsstufen dürfen nicht vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden

Gleiches Schulrecht für alle: Das Land Berlin darf einzelne Jahrgangsstufen nicht vom Präsenzunterricht ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und damit zwei Gymnasiasten im Eilverfahren Recht gegeben.