Einzelne Jahrgangsstufen dürfen nicht vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden
Gleiches Schulrecht für alle: Das Land Berlin darf einzelne Jahrgangsstufen nicht vom Präsenzunterricht ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und damit zwei Gymnasiasten im Eilverfahren Recht gegeben. „Das ist bundesweit die erste Entscheidung, die zugunsten von Eltern ausgegangen ist“, sagt Anwalt Niko Härting. Die Folge: Der Senat muss formalrechtlich nur den beiden klagenden Gymnasiasten Präsenzunterricht nach dem Wechselmodell anbieten (Berliner Besonderheit!). Die Bildungsverwaltung hat allerdings angekündigt, sich mit der neuen Lage auseinanderzusetzen und „zeitnah“ entsprechende Schlüsse zu ziehen. Wohlmöglich gelten die Beschlüsse dann ganz grundsätzlich.