Was das Land für kulturelle Zwischennutzung tut

Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, fördert das Land kaum kulturelle Provisorien. Die Kulturverwaltung verweist auf private Initiativen. Von Lorenz Maroldt.

Was das Land für kulturelle Zwischennutzung tut
Foto: Jörg Carstensen/dpa

Die kulturelle Zwischennutzung leerstehender Räume oder Gebäude gehört zum Mythos Berlins – in den vergangenen Jahren waren es u.a. „The Haus“, „Wandelism“ und „The Shelf“, die zur Freude des Senats auch international Aufmerksamkeit erregten. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja wollte jetzt wissen, welche Rolle die landeseigenen Wohnungsgesellschaften dabei spielen – hier die Antworten: „keine“ (Degewo), „für künstlerische Zwischennutzung ungeeignet“ (Gesobau), „keine pauschale Aussage möglich“ (Gewobag): „keine Leerstände zur temporären Nutzung zur Verfügung“ (Stadt und Land), „ist denkbar, aber…“ (WBM). Nur die Howoge nannte „eine leerstehende Gewerbefläche“, die (es folgen drei Einschränkungen) „ggf“ bzw. „potenziell“ für kulturelle Zwecke genutzt werden „könnte“.

Aus den Antworten „könnten“ UdK-Studierende sicher ein Kunstwerk gestalten (aufhängen müssen sie es in ihrer WG). Aber was sagt der Senat dazu? Wie steht’s eigentlich um die Agentur für Zwischennutzung, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde? Und wie wäre es mal mit einem Kulturkataster? Hier die Antworten: 1) Es ist der Kulturverwaltung „nicht möglich, einen Gesamtüberblick über alle kulturellen Zwischennutzungen zu geben“, und 2) „ist derzeit die systematische Sondierung und Bearbeitung dieser Themen mangels verfügbarer Ressourcen nicht leistbar“. Solche Antworten sind für sich genommen allerdings keine Kunst.

Die Kulturverwaltung verweist im Übrigen auf „private Initiativen wie z.B. Transiträume“ – falls Sie also in Ihrem Immobilienportfolio eine Nutzungslücke haben: lassen Sie für ein paar Wochen ruhig mal ein bisschen Farbe rein.