Was das Land für kulturelle Zwischennutzung tut

Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, fördert das Land kaum kulturelle Provisorien. Die Kulturverwaltung verweist auf private Initiativen. Von Lorenz Maroldt.

Was das Land für kulturelle Zwischennutzung tut
Foto: Jörg Carstensen/dpa

Die kulturelle Zwischennutzung leerstehender Räume oder Gebäude gehört zum Mythos Berlins – in den vergangenen Jahren waren es u.a. „The Haus“, „Wandelism“ und „The Shelf“, die zur Freude des Senats auch international Aufmerksamkeit erregten. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja wollte jetzt wissen, welche Rolle die landeseigenen Wohnungsgesellschaften dabei spielen – hier die Antworten: „keine“ (Degewo), „für künstlerische Zwischennutzung ungeeignet“ (Gesobau), „keine pauschale Aussage möglich“ (Gewobag): „keine Leerstände zur temporären Nutzung zur Verfügung“ (Stadt und Land), „ist denkbar, aber…“ (WBM).