Kopfrechnen mit der BVG
„Aufgrund des § 231 Absatz 4 SGB IX wird der Vomhundertsatz für die Erstattung der Fahrgeldausfälle, die durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr im Land Berlin entstehen, für das Kalenderjahr 2022 auf 3,78 vom Hundert der in diesem Zeitraum nachgewiesenen Einnahmen festgesetzt“, heißt es im aktuellen Amtsblatt. (Regieanweisung: An dieser Stelle bitte ein Vuvuzela-Geräusch einspielen).Klarer Fall – das ist was für unseren Kurs Mathe mit dem Checkpoint!
Frage 1: Wie nennen wir im Alltag den unschönen deutschen „Vomhundertsatz“?
Frage 2: Umsatzerlös der BVG für das Kalenderjahr 2022 waren 1.330.348.000 Euro. Wie viel müsste der Senat auf dieser Grundlage erstatten?
Ihre Antworten mit Lösungsweg reichen Sie bitte unter checkpoint@tagesspiegel.de ein. Zu gewinnen gibt es einen Einzelfahrschein (Tarifbereich AB) mit Originalautogramm von BVG-Chef Henrik Falk.