Grünen-Abgeordnete fordert Beweislastumkehr
Ein etwas problematisches Verständnis der Gewaltenteilung offenbart die Grünen-Abgeordnete Gollaleh Ahmadi – per Anfrage möchte sie erfahren, was der Senat zu tun gedenkt, um „bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen“ in Strafverfahren wegen des Verdachts einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung „die Verurteilungsquote zu erhöhen“.
Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe stützt sich bei seiner Antwort auf die Strafprozessordnung: „Auch bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen entscheidet das zuständige Gericht in richterlicher Unabhängigkeit. Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.“ Alles andere wäre auch alles andere, jedenfalls nicht eines demokratischen Rechtsstaats würdig. Der Anteil der Richterinnen beträgt in Berlin übrigens mehr als 55 %, Tendenz weiter steigend.