Berliner Bezirke leiten nur wenige der 1800 Fälle von Mietüberhöhungen an die Staatsanwaltschaft weiter
In vielen der Fälle wären laut deutschem Mietrecht sogar Strafzahlungen möglich. Aber die Prüfung und Nachverfolgung ist aufwendig. Der Linken-Abgeordnete Niklas Schenker hat für die Situation nur wenig Verständnis. Von Anke Myrrhe und Daniel Böldt.
Dass es einige Berliner Vermieter nicht ganz so genau mit der Mietpreisbremse nehmen, ist bekannt. Viele übertreiben es aber offenbar derart, dass selbst mit dem moderaten Mietrecht in Deutschland Strafzahlungen möglich wären. Das zeigt eine erste Auswertung der neuen Mietpreisprüfstelle des Senats. Ergebnis: Bei rund einem Drittel aller Beratungsgespräche (28 von 87) wurden Verdachtsfälle auf „Mietpreisüberhöhung“ ermittelt (Quelle: Anfrage Schenker/Linke, DS 19/22279).