Neues Kleingarten-Gesetz in Berlin: Drohender Regel-Hammer für Berlins Kleingärtner
Berlins Kleingärten sollten durch ein neues Gesetz gesichert werden – doch stattdessen drohen jetzt strengere Auflagen. Warum manche Laubenpieper jetzt die Harke zücken müssen. Von Christian Latz.
Wir bleiben im grünen Bereich: Mit dem geplanten Kleingartenflächensicherungsgesetz sollen Berlins Kolonien dauerhaft gesichert werden – so war zumindest die Ankündigung von Kai Wegner (CDU). Der erste Gesetzentwurf dazu, der dem Tagesspiegel vorliegt, hält all das jedoch nicht: Gärten auf Privatflächen sind ganz ausgenommen und auch für die landeseigenen Parzellen will der Senat keine Bestandsgarantie geben, da sie im Zweifel noch immer für Wohnungen, Schulen, Straßen, etc. bebaut werden können. Da sieht auch der Präsident des Landeskleingartenverbands Gert Schoppa „keine bessere Sicherheit“.
Bei genauerem Hinsehen fällt in dem Gesetzentwurf aber etwas ganz anderes auf. Bleibt es dabei, kommen auf viele Kleingärtner strengere Zeiten zu. Das Land Berlin wirke auf die „kleingärtnerische Nutzung“ in den Gärten hin, heißt es darin. Übersetzt für Lauben-Laien bedeutet das: Mindestens ein Drittel der Fläche jedes Gartens muss für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden. Die Regel ist schon heute Gesetz, nur halten sich viele nicht dran. Das könnte sich jetzt ändern. Passiert nichts dagegen, soll das Land die als Zwischenpächter eingesetzten Bezirksverbände abmahnen können. Im schlimmsten Fall wird „[ge]kündigt, wenn der Zwischenpächter ungeachtet der Abmahnung die Fortführung der nicht kleingärtnerischen Nutzung … duldet“, steht in der Begründung des Entwurfs.
Die Nachricht zwischen dem juristendeutschen Unkraut: Macht das Land Ernst, werden Berlins Kleingarten-Bezirksverbände den Laubenpiepern bald viel genauer über den Zaun schauen müssen, ob auf den Flächen auch wirklich gegärtnert wird und die Parzellen nicht nur aus Rasen, Pool und Trampolin bestehen. Manche Laubenpieper suchen besser schonmal die Harke raus.