Coronaverordnung – wer soll das verstehen?

An dieser Stelle werfen wir einen Blick ins Checkpoint-Postfach. Ein Vater und Jugendtrainer schickt einen Erfahrungsbericht zum kontaktlosen Coronasport. Betreff „Unsportlichkeitsverwaltung“: „Meine beiden Kinder gehen derzeit in den Hort. Dort spielen sie (ohne Abstand) drinnen und draußen Gesellschaftsspiele, Fußball, Basketball usw. (Zuständigkeit Bildungsverwaltung). Nachmittags geht es dann ins Schwimmbad (Zuständigkeit Brandenburg) und abends treffen sie sich noch mit wenigen Freunden (Zuständigkeit Gesundheitsverwaltung) – beides ohne Abstand. Also ein weitgehend normales Leben. Wenn da nicht der organisierte Vereinssport wäre, der (aufgrund der Zuständigkeit der Unsportlichkeitsverwaltung) natürlich nicht nur die selbstverständlichen Hygieneregeln einhalten muss, sondern auch die Abstandsregeln. Mit Verlaub, das ist die Berliner Verwaltung und das ist vollkommener Wahnsinn. Meinen Kindern kann ich es leider nicht erklären…“ Weil wir das leider auch nicht können, geben wir die Frage an dieser Stelle mal weiter.