Maskenpflichtpingpong
Schon jetzt leichtsinnig ist, wer die Maske trotz Maskenpflicht in Bus und Bahn wahlweise unter der Nase, unter dem Kinn, auf der Stirn, am Ohr hängend oder im Rucksack trägt. Eine (nicht repräsentative, aber sehr beispielhafte) Zählung von Twitteruser @Schwimmblog kommt auf 21 Verstöße bei 33 Minuten Fahrtzeit. Die gute Nachricht: Von Samstag an gibt’s dafür Bußgelder zwischen 50 und 500 Euro. Die schlechte Nachricht: Um die Bußgelder zu verhängen, muss erstmal jemand die Verstöße (über eine reine „Bitte-Maske-Tragen-Empfehlung hinaus) kontrollieren. Die BVG hat ihrem Personal vorerst keine Anweisung gegeben, im Falle einer Vorschriftsmissachtung die Polizei zu verständigen. Die Polizei wollte uns eigentlich gestern Abend noch zurückrufen. Grüße an dieser Stelle. Vielleicht klappt’s ja heute! Bis dahin vertreiben wir uns die Zeit mit Pingpong.