Rahmengesetz ohne Sinn: Was will der Senat jetzt eigentlich noch vergesellschaften?
Beim selben Termin räumte Wegner am Mittwochabend auch gleich die Enteignungen von Wohnungen in Berlin unter seiner Amtsführung endgültig ab (CP von gestern). Wer beobachtet hat, wie der schwarz-rote Senat bislang alles unternommen hat, um das dafür angedachte Vergesellschaftungsrahmengesetz zu verzögern, wird davon nicht überrascht sein. Die Kritik der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ fiel am Mittwoch trotzdem deutlich aus: Das Handeln des Senats zeige, „mit welcher Dreistigkeit Wegner die Berliner*innen an der Nase herumführen will“, erklärte Sprecher Justus Henze. Das sei „Demokratiefeindlichkeit in Basta-Manier“.
Eigentlich könnte der Senat jetzt mit dem Schauspiel aufhören, man arbeite ernsthaft an einem Vergesellschaftungsrahmengesetz (nach einem Jahr haben die Fachverwaltungen angeblich noch nicht einmal klären können, welche Fragen man in einem noch unbedingt zu beauftragenden Rechtsgutachten überhaupt geklärt haben will). Wegner erklärte gestern jedoch, dass die Arbeit am Gesetz weitergehe. Nur was will dieser Senat noch vergesellschaften? Wohnungen sind ausgeschlossen. Wasserbetriebe, Fernwärme, Strom- und Gasnetz wurden oder werden rekommunalisiert. So richtig wusste auf der Pressekonferenz dann auch Kai Wegner nicht weiter. Die Frage danach ließ er unbeantwortet. Müssen am Ende also doch Wohnungen vergesellschaftet werden? Stimmen Sie ab!