Klimaunfreundliche Dienstreisen bleiben erlaubt

Wer dienstlich fürs Abgeordnetenhaus unterwegs ist, soll „grundsätzlich Bahn“ fahren. Um das durchzusetzen, könnte das Landesgesetz geändert werden. Warum wird das nicht gemacht? Von Ann-Kathrin Hipp

Klimaunfreundliche Dienstreisen bleiben erlaubt
Foto: Paul Zinken/dpa

Das Thema „Klimafreundliche Dienstreisen für die Berliner Politik und Verwaltung“ stand am Donnerstag im Umweltausschuss auf der Agenda. Um die Teilnahme der Finanzverwaltung wurde gebeten. Weil die Einladung allerdings „irrtümlich“ an das falsche Referat ging, war keiner da. Die Vertretung hätte sich sonst der Frage stellen müssen, warum innerdeutsche Flüge weiterhin möglichsind, obwohl das Abgeordnetenhaus Ende Januar eine „grundsätzliche“ Bahnpflicht beschlossen hat. SenFIN-Sprecherin Eva Henkel verweist am Checkpoint-Telefon auf eine bereits existierende Änderung im Bundesreisekostengesetz (die wahrscheinlich in einem Jahr in Kraft tritt, dann aber auch für Berlin gilt). Eine „Soll-Formulierung“ soll bis dahinberücksichtigen, dass die für eine „Muss-Formulierung“ erforderliche Gesetzesgrundlage noch aussteht. Eigenständige Änderungen der Landesgesetze – auch das wäre möglich – sind nicht geplant. Die Finanzverwaltung selbst flog im Jahr 2019 übrigens 126 Mal innerdeutsch. Nach „Der Polizeipräsident in Berlin“ der zweithäufigste Wert.