Seit Sommer erst ein Treffen der Verwaltungen: Berliner Senat verschleppt Gesetz zur Vergesellschaftung
Trotz positivem Votum der Expertenkommission sind für den Senat noch immer „verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt“. Frühestens Ende 2024 soll es einen ersten Gesetzesentwurf geben. Von Lorenz Maroldt.
Eine Mehrheit der Berliner Wähler sprach sich in einer Abstimmung für die Ausarbeitung eines Gesetzes aus, um Wohnungskonzerne vergesellschaften zu können. Doch passiert ist bisher wenig. / Foto: dpa/Christophe Gateau
Apropos „machen“: Was macht eigentlich das „Vergesellschaftungsrahmengesetz“, das der Senat als Reaktion auf das rechtliche Votum der Expertenkommission zum entsprechenden Volksentscheid angekündigt hatte? Nun, falls Sie ein paar tausend Wohnungen im Portfolio haben und eine Enteignung befürchten: Entspannen Sie sich. Der Senat nimmt sich viiieeel Zeit – selten hat die Floskel „Stand der Dinge“ besser gepasst.
Seit dem Sommer gab es ein einziges Treffen der fünf beteiligten Senatsverwaltungen.