Seit Sommer erst ein Treffen der Verwaltungen: Berliner Senat verschleppt Gesetz zur Vergesellschaftung

Trotz positivem Votum der Expertenkommission sind für den Senat noch immer „verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt“. Frühestens Ende 2024 soll es einen ersten Gesetzesentwurf geben. Von Lorenz Maroldt.

Seit Sommer erst ein Treffen der Verwaltungen: Berliner Senat verschleppt Gesetz zur Vergesellschaftung
Eine Mehrheit der Berliner Wähler sprach sich in einer Abstimmung für die Ausarbeitung eines Gesetzes aus, um Wohnungskonzerne vergesellschaften zu können. Doch passiert ist bisher wenig. / Foto: dpa/Christophe Gateau

Apropos „machen“: Was macht eigentlich das „Vergesellschaftungsrahmengesetz“, das der Senat als Reaktion auf das rechtliche Votum der Expertenkommission zum entsprechenden Volksentscheid angekündigt hatte? Nun, falls Sie ein paar tausend Wohnungen im Portfolio haben und eine Enteignung befürchten: Entspannen Sie sich. Der Senat nimmt sich viiieeel Zeit – selten hat die Floskel „Stand der Dinge“ besser gepasst.

Seit dem Sommer gab es ein einziges Treffen der fünf beteiligten Senatsverwaltungen. Dabei „wurde der weitere Arbeitsprozess verabredet und etwaige Bedarfe für ein externes Rechtsgutachten erörtert“. Aus Sicht des Senats „sind wesentliche verfassungsrechtliche Fragen weiterhin ungeklärt“. Auch „darüber hinaus“ fällt dem Senat einiges auf, das noch zu klären ist. Ein dafür angekündigtes Rechtsgutachten ist allerdings noch nicht in Auftrag gegeben worden, Zeitplan: „zu gegebener Zeit“. Die könnte gekommen sein, wenn sich die Senatsverwaltungen über den „konkreten Begutachtungsbedarf“ abgestimmt haben – bzw. falls sie dies tun (alte Berlinregel: fünf Senatsverwaltungen, sechs Meinungen,plus Senatskanzlei neun). Mit einem ersten Referentenentwurf ist deshalb erst „zum Ende 2024 oder zu Beginn des Folgejahres zu rechnen“. Und „ein Umsetzungsgesetz (…) kann frühestens erarbeitet werden, wenn Grundzüge einer Rahmengesetzgebung feststehen.“ Und bis dahin wird (siehe oben) sicher auch mal wieder gewählt. (Q: DS 19/17477, MdA Schenker, Eralp).