Persönliche Assistenten bei schwerer Behinderung: Untergräbt der Senat mit niedrigen Lohnfinanzierungen den Tarifvertrag?
Bisher finanziert der Senat Tariflöhne für Assistenten mit Direktanstellung bei behinderten Menschen. Doch ab 2024 könnten die Zahlungen abnehmen – mit Folgen für das Beschäftigungsmodell. Von Daniel Böldt.
So, dann widmen wir uns noch dieser Frage hier: Wie ernst nimmt der Senat eigentlich das Thema Tariftreue? Offenbar nicht allzu ernst, wie folgendes Beispiel zeigt. Es geht um die persönlichen Assistenten von schwerbehinderten Menschen. Für deren Anstellung gibt es zwei unterschiedliche Modelle: das Dienstleistermodell und das Arbeitgebermodell. Bei Ersterem vermitteln Pflegedienste die Assistenten, bei Letzterem sind diese direkt bei den Menschen angestellt, die sie unterstützen.
Für Birgit Stenger von der „Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen“ (ASL) bedeutet das Arbeitgebermodell „maximale Selbstbestimmung“, da sie sich so ihre Assistenten, selbst auswählen kann.
Das Problem: Lange Zeit wurden die Assistenten im Arbeitgebermodell schlechter bezahlt – bis unter anderem die ASL auch für das Arbeitgebermodell einen Tarifvertrag erkämpfte.