Wenn Ermittler sich nicht für „Augenblicksversagen“ interessieren

Wenn Autos Radfahrer anfahren, werden die Verfahren oft eingestellt. Ermittler sehen dann „kein öffentliches Interesse“. Drei Beispiele aus dem Checkpoint. Von Lorenz Maroldt.

Wenn Ermittler sich nicht für „Augenblicksversagen“ interessieren
Foto: Alexander Heinl/dpa

Laura Hofmann meldete hier gestern die Einstellung eines Verfahrens wegen Körperverletzung mit Fahrerflucht: Ein Radler wurde angefahren, die Ermittler konnten kein „öffentliches Interesse“ feststellen – u.a., weil „die Verletzungen nicht schwerwiegend sind“.