Wenn Ermittler sich nicht für „Augenblicksversagen“ interessieren
Wenn Autos Radfahrer anfahren, werden die Verfahren oft eingestellt. Ermittler sehen dann „kein öffentliches Interesse“. Drei Beispiele aus dem Checkpoint. Von Lorenz Maroldt.
Laura Hofmann meldete hier gestern die Einstellung eines Verfahrens wegen Körperverletzung mit Fahrerflucht: Ein Radler wurde angefahren, die Ermittler konnten kein „öffentliches Interesse“ feststellen – u.a., weil „die Verletzungen nicht schwerwiegend sind“. Aha. Wieviel Schürfwunde darf’s denn sein, bitte? „Reicht eine Prellung, oder sollte doch schon was gebrochen sein?“, fragt auch Daniel Drepper, Betroffener in diesem Fall.
Tja, offenbar bewegen sich die Ermittler auf Wolke 7 durch die Stadt, wie zwei weitere Fälle zeigen: Unser Kollege Daniel Erk wurde vorsätzlich angefahren, um ihn in den Türbereich der parkenden Autos zu drängen – Verfahren eingestellt. Und Christopher Lauer berichtet von einer Einstellung nach einem Beinahe-Unfall, Begründung: „Die vorfahrtsberechtigten Radfahrer“ wurden „infolge Unachtsamkeit übersehen“, und: „Es handelt sich um ein Augenblicksversagen, wie es im Berliner Straßenverkehr tagtäglich zu sehen ist“, gefolgt von dem Hinweis: „Etwaige Ordnungswidrigkeiten sind bereits verjährt.“
Aber genau solche „Augenblicke“ sind gefährlich, und gerade weil sie „tagtäglich zu sehen“ sind, ist eine höhere Achtsamkeit wichtig. Die fatalistische Haltung, die aus solchen Einstellungsbescheiden spricht, hilft nicht dabei, den Verkehr sicherer zu machen – im Gegenteil.