Ex-Abgeordneter Marcel Luthe darf Wahlunterlagen nicht einsehen

Weil er keine konkreten Hinweise auf Fehler hatte, wurde dem Politiker die Einsicht in die Akten der Wahlausschüsse verwehrt. Jetzt hat er Einspruch eingelegt. Von Anke Myrrhe und Matthieu Praun
 

 Ex-Abgeordneter Marcel Luthe darf Wahlunterlagen nicht einsehen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zählen in einem Wahllokal Stimmzettel. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Besagter Martin Burth hat übrigens auch ein Problem mit seiner verpassten Wiederwahl. Wegen der inzwischen umfangreich beschriebenen Wahlpannen (u.a. CP, 27.9. ff) hat er Einsicht in die Wahlunterlagen beantragt. Die wurde ihm verwehrt mit der Begründung: „Ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Niederschriften der Wahlvorstände besteht nur dann, wenn Sie hinsichtlich des konkreten Wahllokales Anhaltspunkte für mögliche Wahlfehler konkret angeben.