Ex-Abgeordneter Marcel Luthe darf Wahlunterlagen nicht einsehen

Weil er keine konkreten Hinweise auf Fehler hatte, wurde dem Politiker die Einsicht in die Akten der Wahlausschüsse verwehrt. Jetzt hat er Einspruch eingelegt. Von Anke Myrrhe und Matthieu Praun
 

 Ex-Abgeordneter Marcel Luthe darf Wahlunterlagen nicht einsehen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zählen in einem Wahllokal Stimmzettel. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Besagter Martin Burth hat übrigens auch ein Problem mit seiner verpassten Wiederwahl. Wegen der inzwischen umfangreich beschriebenen Wahlpannen (u.a. CP, 27.9. ff) hat er Einsicht in die Wahlunterlagen beantragt. Die wurde ihm verwehrt mit der Begründung: „Ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Niederschriften der Wahlvorstände besteht nur dann, wenn Sie hinsichtlich des konkreten Wahllokales Anhaltspunkte für mögliche Wahlfehler konkret angeben. Eine pauschale Einsichtnahme in sämtliche Niederschriften ohne Angabe einer näheren Begründung ist hingegen unzulässig.“ Problem: Wenn er wüsste, was genau er suchte, müsste er ja nicht danach suchen – richtig?

Ein Henne-Ei-Problem, das bekanntlich auch der abgewählte Abgeordnete Marcel Luthe (früher FDP, jetzt Freie Wähler) hat: mit demselben Ergebnis. Luthe hatte über mehrere Wege versucht, die Protokolle der Landes- und Bezirkswahlausschüsse, eine Liste besonderer Vorkommnisse in den Wahllokalen und eine Übersicht über die Schließzeiten der Wahllokale zu bekommen – was ihm mit einer ähnlichen Begründung wie Burth verwehrt wurde. Luthe hat deswegen gestern Einspruch beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. „Nun gilt es abzuwarten“, sagte Luthe dem Checkpoint, „mehr kann ich aktuell nicht tun.“ Aber das Warten ist er (und wir) schließlich gewohnt.