Verkehrssenatorin Günther muss Pop-up-Radwege besser begründen
Auf der Straße beliebt, vom Gericht gestoppt: Acht temporäre Fahrradspuren müssen wieder weg. Der Beschluss hat die Verkehrsverwaltung kalt erwischt. Von Robert Ide
Mrs. Verkehrssenatorin Regine Günther, tear down this Radweg! Acht Berliner Pop-up-Radwege sind rechtswidrig und müssen sofort downgegraded werden, wie das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung verfügt hat. „Man muss aufzeigen, dass an den Stellen, an denen die Radwege eingerichtet werden, dies zwingend geboten ist – und zwar aus verkehrsbezogenen Gefährdungsaspekten heraus“, sagt Gerichtssprecher Dominic Hörauf. Die Rechtsgrundlage dafür dürfte der Verkehrsverwaltung durchaus bekannt sein: die Straßenverkehrsordnung. Darin werden als Ziele unter anderem „Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs“ definiert. Die Senatsverwaltung hatte sich dagegen gedacht, die Radwege locker-flüssig mit der Pandemie begründen zu können. Und so liest sich der Gerichtsbeschluss wie eine gewaschene Abreibung für eine im Handlungsstau stehende Verwaltung, die das Gestalten nicht ordnungsgerecht zu verwalten vermag. Auszüge:
„Auch der Vortrag, das Hallesche Ufer, das Tempelhofer Ufer und das Schöneberger Ufer hätten den Charakter einer ‚Schnellstraße‘ bzw. würden regelwidriges Überholen hervorrufen, beschränkt sich auf allgemeine Behauptungen, ohne bezogen auf diese Straßenabschnitte das konkrete Verkehrsaufkommen zu benennen und/oder die entsprechende Unfallstatistik heranzuziehen. Das Gleiche gilt für das Vorbringen des Antragsgegners, Radfahrende würden dort häufig verkehrswidrig den Gehweg befahren.“
Oder: „Die Behauptung, die Kantstraße sei bisher für Radfahrende nicht nutzbar gewesen, da u.a. besonders häufig ‚in zweiter Reihe‘ geparkt worden sei, hat er [der Antragsgegner] durch nichts belegt.“
Und: „Soweit die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und die hohe Verkehrsbelastung in der Gitschiner Straße an sich einen Radfahrstreifen erforderlich machen sollen, fehlt es an der Darstellung einer auf den dort stattfindenden Radverkehr bezogenen Tatsachengrundlage. Auch die Bezugnahme auf Verkehrsbeobachtungen, die eine erhöhte Nutzung einiger Straßenabschnitte nach Erlass der streitgegenständlichen Anordnungen ergeben hätte, bleibt ohne Substanz, da der Antragsgegner hierzu keinerlei konkrete Daten vorgelegt hat.“
Nun muss sich Regine Günther (Grüne) also doch mal die Mühe machen, eine stichhaltigere Begründung für jeden einzelnen Radstreifen erarbeiten zu lassen. Denn der wichtigste Grund für mehr geschützten Radverkehr liegt leider auf Berlins Straßenpflaster. 15 Radfahrerinnen und Radfahrer sind in diesem Jahr bisher getötet worden (Karte des ADFC hier). Alle täglich Überlebenden des alltäglichen Verkehrs-Wahnsinns haben eine bessere Mobilitätspolitik verdient – und einen Senat, der auf rechtlich sicheren Spuren unterwegs ist.