Neue Grundsteuer: Härtefallklausel gilt nicht für Mieterinnen und Mieter

Die Grundsteuer wird auf die Miete umgelegt. Dennoch werden Mieter in der neuen Gesetzgebung benachteiligt. Der Berliner Mieterverein ist empört und stellt Forderungen. Von Daniel Böldt

Neue Grundsteuer: Härtefallklausel gilt nicht für Mieterinnen und Mieter
Foto: IMAGO / Jochen Eckel

Eine Frage, die Schmidt seinem Finanzsenator hätte stellen können: Gilt die geplante Härtefallregelung für Eigentümer bei der neuen Grundsteuer eigentlich auch für Mieter?

Zur Erinnerung: Die Grundsteuer wird über die Betriebskostenabrechnung auf die Miete umgelegt. Extreme Steigerungen betreffen also auch Mieterinnen und Mieter. Da Schmidt die Frage nicht gestellt hat, haben wir mal übernommen.