Durchsuchungen im Zusammenhang mit Wahlprüfungsverfahren: Ermittlungen gegen Berliner Rechtsanwalt wegen des Verdachts der unerlaubten Aktenweitergabe eingestellt
Im Verfahren um die Wiederholung der Berliner Wahl gab es ein juristisches Geplänkel, dem eine Razzia beim Anwalt eines Beschwerdeführers folgte. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt. Von Lorenz Maroldt.
Sie erinnern sich an die Durchsuchung und Beschlagnahme von Akten beim Rechtsanwalt Marcel Templin im Zusammenhang mit dem Wahlprüfungsverfahren (CP v. 24.2.)? Da gibt’s heute Neuigkeiten.
Die Vorgeschichte: Ludgera Selting, Präsidentin des Landesverfassungsgerichts, war mit Mitarbeitern des Wahlbeschwerdeführers Marcel Luthe aneinandergeraten, überstand aber einen Befangenheitsantrag. Später stellte sich heraus, dass die Gerichtspräsidentin dazu falsche Angaben gemacht hatte. Kurz nach der Wahl klingelte dann das LKA bei Luthes Anwalt Templin und nahm die Akten zum Fall mit. Der Vorwurf: Unerlaubte Weitergabe von Gerichtsunterlagen.
Jetzt hat sich die Sache in Luft aufgelöst – nach Checkpoint-Informationen stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach §170 II StGB ein (kein hinreichender Tatverdacht) und wies den Anwalt ausdrücklich auf eine mögliche Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hin. Der Ex-Abgeordnete Luthe hat indes eine Vermutung, was das Ganze sollte: Der Justiz sei es nur darum gegangen, seine Quellen zu erfahren.