Seehofer zeigt „taz“-Kolumnistin an

Wenn Wörter wegen Missbrauchs klagen könnten, hätte „Solidarität“ gute Chancen auf Schadensersatz. Wenn aber der Bundesinnenminister Strafanzeige gegen eine freie Journalistin stellt, weil ihm eine Kolumne nicht passt, muss die Solidarität wieder ran. Konkret: Horst Seehofer will, dass gegen „taz“-Autorin Hengameh Yaghoobifarah ermittelt wird „wegen des unsäglichen Artikels über die Polizei“ – und da kann es (anders als über den Text selbst) nicht nur für einen Journalisten keine zwei Meinungen geben: Die Presse- und Meinungsfreiheit gilt – oder sie gilt nicht. Der Staat mit all seiner Macht gegen eine unbequeme Journalistin, die (wenn überhaupt) einen Berufsstand beleidigt (und deswegen Morddrohungen erhält):Was für eine autoritäre Pose. Und auch, wenn der Innenminister, der ja nebenbei Verfassungsminister ist, die Fassung verliert: Sein Angriff auf die Medien (ja, die Medien – da sind wir aus Prinzip und zur Verteidigung der Grundsätze einer freien Gesellschaft absolut solidarisch) ist nicht nur „unsäglich“, sondern unerträglich.

Wenn Voltaire noch lebte, er hätte Seehofer jetzt die Reden von Franz-Josef Strauß vorgelesen – der beschimpfte Schriftsteller als „Dreckschweine“ und Journalisten als „Ratten und Schmeißfliegen“. Strauß irrte. Genauso wie Erdogan und der IS. Das müsste Seehofer eigentlich wissen. Alles weitere regelt der Presserat.