Seehofer zeigt „taz“-Kolumnistin an
Wenn Wörter wegen Missbrauchs klagen könnten, hätte „Solidarität“ gute Chancen auf Schadensersatz. Wenn aber der Bundesinnenminister Strafanzeige gegen eine freie Journalistin stellt, weil ihm eine Kolumne nicht passt, muss die Solidarität wieder ran. Konkret: Horst Seehofer will, dass gegen „taz“-Autorin Hengameh Yaghoobifarah ermittelt wird „wegen des unsäglichen Artikels über die Polizei“ – und da kann es (anders als über den Text selbst) nicht nur für einen Journalisten keine zwei Meinungen geben: Die Presse- und Meinungsfreiheit gilt – oder sie gilt nicht.