Einstweilige Verfügung wird geprüft: Berliner Landesarbeitsgericht entscheidet über Kitastreik
Die einstweilige Verfügung gegen den von Verdi geplanten, unbefristeten Kitastreik wird heute vom Landesarbeitsamt geprüft. Eventuell darf der Streik doch noch stattfinden. Von Margarethe Gallersdörfer und Jessica Gummersbach.
Verkehrsstau hin oder her – um elf Uhr sitzt unsere Kollegin Susanne Vieth-Entus für Sie im Landesarbeitsgericht. Dort wird entschieden, ob die einstweilige Verfügung gegen den unbefristeten Kitastreik, den Verdi für die kommunalen Kitas plant, Bestand hat. Oder ob die Familien von knapp 29.000 Kindern ab Montag ein mittleres bis schweres Betreuungsproblem bekommen.
Wir beim Checkpoint sind wie immer auf alles vorbereitet und haben uns mal erkundigt: Wie sieht im Streikfall eigentlich die Notbetreuung aus? Die Familienverwaltung sagt dazu: „In der Regel haben Kinder mit besonderem Förderbedarf sowie Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen oder Alleinerziehenden Vorrang bei der Betreuung.“ Mit „systemrelevant“ sind, anders als in der Pandemie, aber eher nur die akut lebensrettenden Berufe gemeint: Polizei, Feuerwehr, Medizin, Pflege.