Senat hält Sex unter Nachtigallen für „ethisch vertretbar“

Sie erinnern sich an die Affäre Nachtigall? Die Umweltverwaltung untersagte einer Forscherin, drei freifliegende Nachtigall-Herren und drei gezüchtete Nachtigall-Damen zur Fortpflanzung miteinander zu verkuppeln (CP v. 11.3.18) – und weil die Vögel nicht miteinander vögeln durften, flog die Wissenschaftlerin mitsamt ihrer ECR-Förderung (Starting Grant 1,5 Mio) weiter nach Bayern, wo es offenbar weniger Probleme mit bezahltem Sex gibt.