Erweiterungsbauten trotz Homeoffice: Die Bundesregierung als Platzverschwender

Seit Jahren will der Bund die Ministerialgebäude in Berlin weiter ausbauen. Doch es hat sich etwas grundlegend geändert: Beamte dürfen häufig mobil arbeiten. Von Lorenz Maroldt.

Erweiterungsbauten trotz Homeoffice: Die Bundesregierung als Platzverschwender
Der Neubau des Bundesbildungsministeriums in Berlin am Ufer der Spree / Foto: Doris Spiekermann-Klaas/Tsp

Am dringend benötigten Wohnungsbau fürs Wahlvolk scheitert die Bundesregierung, aber in eigener Sache geht‘s prächtig voran: Kanzler Olaf Scholz baut sein Amt für 777 Millionen aus und residiert dann in der größten Regierungszentrale der Welt. Aber auch Innenministerin Nancy Faeser bekommt einen Erweiterungsbau und damit mehr Platz, ebenso wie Umweltministerin Steffi Lemke, Familienministerin Lisa Paus, Außenministerin Annalena Bearbock (hier wird neuerdings sogar nachts an neuen Büros gearbeitet, wo es früher Wohnungen gab), Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, außerdem die eine oder andere weitere Bundesbehörde.

Im krassen Gegensatz zum Raumhunger der Regierung steht die gespenstische Ruhe auf vielen Fluren der Ministerien: Hunderte meist leerstehende, per Türschild fest zugeordnete Einzelbüros reihen sich aneinander, die reservierten Parkplätze sind oft verwaist. Die Ursache dafür sind nach Checkpoint-Recherchen außergewöhnlich großzügige Regelungen zum mobilen Arbeiten der Arbeitszeit, die vor allem auf mittlerer Beamtenebene stark genutzt werden.

Eine Checkpoint-Umfrage bei allen Ministerien offenbart das ganze Ausmaß der geregelten Amtsabwesenheit („Homeoffice“). Die Bandbreite reicht von 40 bis 70% mobiles Arbeiten, in Ausnahmefällen sogar bis zu 100%. Nur ein ganz besonderes Amt gab keine konkrete Auskunft – ein Zufall dürfte das nicht sein.

Die Angaben im Einzelnen:

+ Wirtschaft und Klimaschutz: „Bis zu 60 Prozent für
alle Mitarbeitenden.“

+ Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: „Bis zu drei Tagen die Woche bzw. bis zu 60 % der wöchentlichen Arbeitszeit.“

+ Inneres und Heimat: „Bis zu 60 Prozent der Soll-Arbeitszeit.“
 
+ Gesundheit: „Bis zu 60% der individuellen monatlichen Arbeitszeit, bei Bedarf auch zeitlich befristete Ausweitung der mobilen Arbeit.“

+ Bauministerium: „Bis zu 60 Prozent der individuellen Soll-Arbeitszeit pro Woche, Anzahl und Verteilung der Präsenztage kann jederzeit auch abweichend vereinbart werden.“

+ Verteidigung: „400 fest eingerichtete Telearbeitsplätze; flexibles mobiles Arbeiten darüber hinaus für alle in Absprache mit den Vorgesetzten möglich. Über die Inanspruchnahme werden keine Daten erhoben.“

+ Auswärtigen Amt: „Bis zu 40% der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit kann im Homeoffice gearbeitet werden, bei genehmigter Telearbeit und Vollzeitbeschäftigung im Inland bis zu 50%.“

+ Ernährung und Landwirtschaft: „Bis maximal 60 % der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (außer Poststelle, Botendienst und Kraftfahrdienst).“

+ Finanzen: „Alle Beschäftigten können grundsätzlich bis zu 65 Prozent ihrer individuellen wöchentlichen Soll-Arbeitszeit mobil gestalten, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.“

+ Justiz: „Bis zu 50 % der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit. Bei Vorliegen besonderer persönlicher Gründe kann das Homeoffice in Abstimmung mit den Vorgesetzten in einem noch weitergehenden Umfang genutzt werden (bis zu 60 % der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit, temporär auch darüber hinaus).“

+ Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Alle Beschäftigte können mobil arbeiten, abhängig von den dienstlichen Erfordernissen bis zu 70 % der wöchentlichen Arbeitszeit.“

+ Bildung und Forschung: Übergangsweise sind grundsätzlich im Schnitt zwei Tage Präsenzarbeit pro Woche verpflichtend. Eine neue Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeit wird derzeit beraten.“

+ Arbeit und Soziales: „Bis zu 60% der regelmäßigen individuellen monatlichen Arbeitszeit. Sofern besondere persönliche Umstände zeitlich befristet einen höheren Anteil mobiler Arbeit erfordern, ist dies in Absprache mit der Führungskraft möglich.“

+ Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: „Grundsätzliche Möglichkeit zum mobilen Arbeiten für alle Beschäftigten. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Dienstbetriebes ist auf ein angemessenes Verhältnis zwischen mobiler Arbeit und Arbeit in der Dienststelle zu achten.“

+ Digitalisierung und Verkehr: „Voraussetzungslos grundsätzlich bis zu 60 % der regelmäßigen individuellen wöchentlichen Arbeitszeit. In besonderen Ausnahmefällen ist vorübergehend eine Überschreitung des Anteils auf bis zu 100 % der Arbeitszeit möglich.“

+ Kanzleramt: „Generelle Möglichkeit, freiwillig mobil und damit im Home-Office zu arbeiten. Der konkrete Anteil der mobilen Arbeit wird mit der jeweiligen Führungskraft und im jeweiligen Team abgesprochen.“

+ Bundespresseamt: „Grundsätzlich 50% der monatlichen Sollarbeitszeit.“