Senat vs. Bezirke: Edition Sondernutzungsgebühren
Ein nicht so gutes Bild hat Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) offenbar in den Bezirken hinterlassen. Und nein, diesmal geht es nicht um Radwege, sondern um die Sondernutzungsgebühren (Tipp am Rande: bestes Wort für Scrabble!). Crashkurs zum Thema: Sondernutzungsgebühren müssen u.a. Cafés auf Jahre im Voraus zahlen, wenn sie Tische auf Gehwege stellen wollen. Der Senat hat den Betrieben die Gebühren für 2023 Ende des Jahres aber auf Vorschlag von Schreiners Verwaltung rückwirkend erlassen. Die Rückzahlungen sollen die Bezirke wuppen. Die haben aber keinen Bock, die Arbeit für den Senat zu machen (T+): Erst wandten sich acht von ihnen in einem Amtshilfegesuch an die Stadt, jetzt war der Streit Thema im Rat der Bürgermeister. Dort nehmen neben den Bezirken auch Wegner, Giffey und Evers teil. Dem Tagesspiegel liegen Stellungnahmen der Bezirke vor. Wir deklamieren:
„Bei einer Arbeitszeit von 40 Std. pro Woche würde eine Person fast 19 Wochen ausschließlich mit der Rückabwicklung der Gebühren beschäftigt sein, anstatt ihren regulären Aufgaben nachzukommen.“ (Mitte)
„Der Senat möchte mit einer unverbindlichen Meinungsäußerung die Bezirke veranlassen, auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten, zu deren Erhebung sie rechtlich verpflichtet sind und obendrein auch noch rechtmäßig vereinnahmte Gebühren für die Vergangenheit zurückzuerstatten. (…) Auch der Senat ist zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet. Ein Senatsbeschluss kann dies nicht ersetzen. So handelt es sich beim Vorgehen der Senatsverwaltung in der Tat um einen unfreundlichen Akt zu Lasten der Bezirke.“ (Tempelhof-Schöneberg)
„Kritisch muss gegenüber dem Senat angemerkt werden, dass die Entscheidung den Bezirken zeitlich äußerst ungünstig, nämlich kurz vor dem Kassenschluss, mitgeteilt worden ist. Für die Umsetzung müssen händisch sämtliche betroffenen Akten gezogen und neue Gebührenbescheide erlassen werden.“ (Spandau)
Und was ist draus geworden? Nüscht, hieß am Donnerstag aus Bezirkskreisen. Der Senat halte am Beschluss fest – und sehe die Situation „rechtlich anders“.