Nach Bekanntgabe von Trennung: Kai Wegner lässt seine Privatsphäre von Rechtsanwalt Schertz schützen
Über die Senatskanzlei lässt Wegner mitteilen, dass er zum Schutz seines Privatlebens einen Anwalt eingeschaltet habe. Das Mandat zahle Wegner selbst, versichert die Pressestelle. Von Anke Myrrhe und Alexander Fröhlich.
Apropos Presse- und Informationsamt des Landes Berlin: Das verschickte am Mittag noch eine weitere Erklärung, die einige Aufregung auslöste: „Der Berliner Rechtsanwalt, Professor Dr. Christian Schertz, vertritt ab 2. Januar 2024 den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner bei allen Angelegenheiten hinsichtlich seiner Privatsphäre.“
Hinsichtlich seiner Privatsphäre gab es ja zuletzt so einiges zu berichten, zum Beispiel Ende der vergangenen Woche die Trennung von seiner zweiten Partnerin Kathleen Kantar. Gerüchte über die Beziehung zu einer Senatorin kursieren im politischen Berlin seit Wochen, wirkliche Belege dafür gibt es bislang keine.
Aber wen vertritt Schertz nun eigentlich, den Regierenden Bürgermeister oder den Privatmann Wegner? (Was vor allem für die Rechnungsadresse relevant ist.) Senatssprecherin Christine Richter konkretisierte am Abend: Kai Wegner habe Rechtsanwalt Christian Schertz „als Privatperson mandatiert“ und zahle die rechtliche Vertretung „privat“.
Tja, aber wie beim Versenden einer solchen, doch eigentlich privaten Pressemitteilung von einer öffentlichen Stelle gilt eben immer: das Private ist politisch.