Verstöße bei Wahlwerbung werden kaum verfolgt
Vor einiger Zeit sagte der Charlottenburg-Wilmersdorfer Ordnungsstadtrat Oliver Schruoffeneger dem Checkpoint, dass er davon ausgeht, dass „etwa 20 Prozent“ aller Wahlplakate in Wahlkämpfen nicht ordnungsgemäß angebracht sind.
Die Ordnungsämter interessiert das offenbar wenig. Lediglich in Friedrichshain-Kreuzberg (drei Bußgeldbescheide) und in Reinickendorf (fünf Verwarnungen ohne Bußgeld) wurden Plakatsünder im Zuge der Teil-Wiederholungswahl 2024 verfolgt. In Charlottenburg-Wilmersdorf – zu Schruoffenegers Ehrenrettung – laufen die Verfahren noch.
Da bald wieder Wahlkampf ist, hier nochmal für alle fleißigen Plakatkleber der Hinweis: Das Anbringen von Wahlwerbung „an Verkehrseinrichtungen“ ist verboten. Das gilt übrigens auch für Laternen mit Verkehrszeichen.