Corona-Verordnung auch ohne übliche Veröffentlichung gültig

Und noch eine juristische Frage hatten wir zu klären: ob die neue Covid-Verordnung schon galt, obwohl sie noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt erschienen war (und, Stand heute früh, noch immer nicht erschienen ist). Hier bestätigt uns Markus Heintzen, Professor für Öffentliches Recht mit Verwaltungsschwerpunkt an der FU, die Rechtsauffassung von Senatskanzleichef Christian Gaebler – und sucht gleich mal die richtige Stelle im „Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen“ vom 29.1.1953 heraus: „Ist es unmöglich, das Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin rechtzeitig erscheinen zu lassen, so sind Gesetze und Rechtsverordnungen durch die Tagespresse, durch Anschlag, durch den Rundfunk oder auf andere geeignete Art zu verkünden.“ (§ 2 Abs.