Berlins Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rammstein-Sänger
Was jetzt ebenfalls läuft, sind die Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann. Wie die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte, wurde „ein Ermittlungsverfahren wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln eingeleitet“. Zur Einordnung: Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs regelt, dass „wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt“ mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.